Fahrzeug

Sachverständigen.Büro.Anweiler

 

BÜRO: 68782 Brühl

Karlsbader Ring 40

 

Besichtigung: 69168 Wiesloch

"ALL IN" Eichelweg 9|1

 

Besichtigung: 69181 Leimen

"Auto Sead" Ernst-Naujoks-Straße 5

 

Besichtigung: 68199 Mannheim

Casterfeldstraße

 

Besichtigung: 74918 Angelbachtal

"Auto Wolf" Etzwiesenstraße 10

 

Besichtigung: 69198 Schriesheim

Im Klingen 10

 

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung:

mobil   0 17 0.418 96 96

mail:   Bitte@einGutachten.de

büro Brühl:    0 62 02.978 25 42

web:   www.anweiler.online

 

 

Warum? Unfall- / Schadengutachten!

 

Hier kann man bereits Antworten auf Fragen finden, jedoch wenn Sie sich nicht sicher sind und Sie Fragen haben!? Diese beantworten wir Ihnen auch sofort und direkt!

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch.

 

"10 Fragen und 

10 Antworten"

 

1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen? 

 

Ein Kfz Gutachten ist immer erforderlich wenn ein Betrag benötigt wird.

Dies können z.B. folgende Werte sein:

  • Reparatursumme
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert nach einem Totalschaden
  • Ermittlung von Fahrzeugwerten
  • Ermittlung von Instandsetzungskosten
  • Bestimmung von Wertminderung und Wertausgleich

Des Weiteren geben Sie nicht den Fall aus der Hand, denn die zu regulierende Versicherung wird nicht in Ihrem Sinne handeln, sondern ist immer darauf bedacht wirtschaftlich zu agieren und das wird nicht zu Ihren Gunsten sein.

  • Schadendokumentation nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Schadenbedingter Instandsetzungsumfang.
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Oldtimergutachten
  • Unfallrekonstruktion
  • uvm.

 

2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

 

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Dieses gilt übrigens auch für alle weiteren Kosten wie einen Rechtsanwalt/Schadenregulierer.

 

3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

 

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter dem aktuellen Mindestbetrag, bzw. liegt ein Bagatellschaden vor, kann die Einbindung eines Schadengutachtens entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter, im Rahmen einer Gutachtenerstellung in der Regel nicht. Hier kann ein so genanntes Kurzgutachten oder ein klassischer Kostenvoranschlag durch uns erstellt werden.

Übrigens, bei einem eintretenden wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden, ist immer ein Gutachten nötig!

 

4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

 

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztendlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

 

5. Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

 

Sprechen Sie mit uns, hier werden Sie einen Unterschied feststellen.

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK oder z.B. dem ZAK ist. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch der zertifizierte Sachverständige und die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin oder online auf ZAK-Zert.de kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder den ZAK-Zert kann der Sachverständige vor Ort festgestellt werden. Weiter kann über den BVSK überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.

  • Der Sachverständige in Ihrer Nähe ONLINE: 
  • Sachverständigensuche www.ZAK-Zert.de
  • Zentralruf des BVSK: 0331 / 23 60 59 0

 

6. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

 

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

 

7. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

 

Wenn Sie zu Gunsten des Versicherers handeln wollen und Ihre Ansprüche zurück stellen, können Sie das so tun. Wir besichtigen jeden Schaden und das ganz unverbindlich und ohne Kosten.

Denn der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden. Nur der zertifizierte Sachverständige ermittelt den zustehenden Schadenbetrag mit allen Nebenkosten.

 

8. Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?

 

Die zertifizierten ZAK und die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen grundlegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt das Grundhonorar für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.000,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 380,00 und € 425,00 netto. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/Telefon/EDV und Fotokosten werden gesondert berechnet. Mehr unter https://honorarrechner.bvsk.de/.

 

Die Kosten für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt immer an der Art des Umfanges und beginnen bei unter 100€ netto. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gebrauchtwagenzertifikat erhält.

 

Bei einer Erstellung und der damit verbundenen Kosten für ein Youngtimer- / Oldtimergutachten ist immer stark vom zu bewertenden Fahrzeug abhängig. Ein so genanntes "Kurzgutachten", als Grundgutachten für die Versicherungseinstufung, ausschließlich für die Versicherung, beginnt in unserem Hause bei € 175,00 netto.

Wir empfehlen hier jedoch mindestens ein "erweitertes Kurzgutachten", dieses beinhaltet als Ergänzung zum "Kurzgutachten" auch eine Lackschichtdickenmessung, eine Unterbodenbesichtigung und eine Probefahrt. 

Darüber hinaus erstellen wir auch komplette Expertisen, mit Ermittlung aller zu versicherbaren Werten.

Kennen Sie denn Unterschied zwischen den Werten: Marktwert,... Wiederbeschaffungswert,... Wiederherstellungswert...?

 

9. Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?

 

In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen. 

 

10. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat?

 

Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

 

Grundlegende Quelle: offizielle Website des BVSK und des ZAK-Zert

 

Sachverständigen.Büro.Anweiler

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68782 Brühl.Mannheim

0 17 0.418 96 96

Bitte@einGutachten.de

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Vorteile & Wirklichkeit

    Woran auch "manN" UNBEDINGT DENKEN SOLLTE!     

 

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,  
  • Notieren Sie
    • das amtliche Kennzeichen
    • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
    • Adressen von Zeugen
    • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
  • Fotografieren Sie mit dem Smartphone
    • nach Möglichkeit den Unfallort
    • die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß
    • achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
    • es empfiehlt sich auch, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen
    • fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
  • Bestehen Sie darauf
    • dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. ZENTRALRUF DES BVSK: +49 (0331) 23 60 59 0 oder über www. ZAK-zert .de
    • Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen eigenen Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich.
    • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder gar versicherungseigene Gutachter ein.
    • Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
  • Beauftragen Sie
    • möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt über Ihre Rechtschutzversicherung empfehlen lassen oder direkt online Rechtsanwalt-Suche auswählen. Der Sachverständige wird Ihnen hier auch behilflich sein.
  • Beachten Sie bitte
  • Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. Die Mitglieder des ZAK und des BVSK verfügen über einen hohen Ausbildungsgrad. Denn hier muss jeder Sachverständige, zur Qualitätssicherung jährlich mehrere Seminare/Schulungen besuchen und in jedem 3.Jahr wird die Erfüllung der Qualifikation durch eine Prüfung dargestellt. 
Diese kleine Parkbeschädigung ging in die Tausende!
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Hier ist die Beschädigung eindeutig!
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Hier wird es schon schwieriger... Schadenshöhe war 4-stellig!
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Auch bei Streitigkeiten, unklare Schuldfrage, ist ein Gutachten von Vorteil! Hier kommt es später vieleicht auf die Schadenhöhe an!
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Leichter Auffahrunfall, Schadenhöhe: über 3.000,00 Euro!
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